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Allgemeines
Der Grüne Hundskopfschlinger (Corallus caninus) gehört taxonomisch zur Klasse der Reptilien, der Familie der Boas, der Gattung Corallus, zu der unter anderem auch Corallus batesi & Corallus hortulanus gehören und Schlussendlich zur Unterart Corallus caninus.

Schutzstatus
Der Schutzstatus des Grünen Hundskopfschlingers wird international geregelt über das Washingtoner Artenschutzübereinkommen CITES (kurz WA), (Anhang II). Dort, im Anhang II, sind Arten aufgeführt, die zwar noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht sind, deren Bestand aber gefährdet würde, sollte der Handel nicht strikt reguliert werden. Über 34.000 Arten zählen dazu. Das WA reguliert den internationalen Handel mit wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und ist eines der renommiertesten internationalen Naturschutzabkommen.
Diese Informationen sind wichtig, wenn Tiere aus dem Nichteuropäischen Ausland eingekauft bzw, dahin verkauft werden!

Auf europäischer Ebene wird der Schutzstatus durch die "Verordnung (EU) 2017/160 der Kommission über den Schutz von Exemplaren wildliebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels", Anhang B, überwacht.

Auf nationaler Ebene regelt das Bundesnaturschutzgesetz den Schutzstatus. Seit 1980 gilt Corallus caninus hier als "Besonders geschützte Art".

Hier geht`s zur Datenbank des
Bundesamtes für Naturschutz in Bonn, wo es diese Informationen noch einmal aktuell zum nachlesen gibt (Im Suchfenster links oben den lateinischen Namen eingeben und ab gehts).

Aufgrund des Schutzstatues, ist in Deutschland die Haltung unter Beibringung aller Herkunftsnachweise beim jeweils zuständigen Amt für Naturschutz anmeldungspflichtig, aber nicht genehmigungspflichtig. Wer illegal ein Tier einführt, hält und oder damit handelt hat mit einem Bußgeldverfahren zu rechnen. Bei schweren Verstößen ist dies sogar unter Umständen eine Straftat. Die Verstöße können mit Geldbußen bis 50.000 € geahndet werden. Und es st natürlich, unabhängig dessen, ein schweres Vergehen gegen die Naturschutzanstrengungen des Herkunftslandes und aller Naturschützer.

Begriffserklärung
WF = Wildfang (also Tiere, die direkt vom Herkunftsland stammen, was nicht unbedingt heisst, daß es tatsächlich Wildfänge, also in der Wildnis gefangene Tiere sind. Oftmals kommen diese auch aus sogenannten Farmzuchten aus dem Herkunftsland. Importtiere)
FZ = Farmzucht (Tiere die in großen Schlangenfarmen im H
erkunftsland gezüchtet werden. Importtiere)
F1 = Wildfang (FZ?) Nachzucht der 1 Generation
1.0 = Steht für die Geschlechterangabe Männchen
0.1 = Steht für die Geschlechtersngabe Weibchen
juv = Ist die Abkürzung für „juvenil“ was übersetzt aus dem Lateinischen soviel heisst wie kindlich, jugendlich und in unserem Falle treffender „heranwachsend“. Dieser Begriff wird oft auch in Zusammenhang mit dem noch nicht klar zu bestimmenden Geschlechtes gebraucht.
Adult = Lateinisch für Erwachsen.
Subadult = Lateinisch für halbwüchsig

Verbreitung
Corallus caninus bewohnen die tropischen Regenwälder Südamerikas (Amazonien & Guyana). Sie wurden auch in Nord-Brasilien, Ost-Peru, Südkolumbien, süd-Venezuela, Französisch-Guyana, Ost-Ecuador, Suriname Guyana und den äussersten Norden von Bolivien nachgewiesen. Ihr Habitat erstreckt sich von 0 bis etwa 1000 m über Meereshöhe. Sie ist eine baumbewohnende Art, die in den Laubbäumen der Regenwälder vorkommt. Obwohl baumbewohnend, gehen sie manchmal zum Boden um sich zu sonnen!
(Quelle: Animal Diversity Web)

http://eol.org/pages/454883/hierarchy_entries/41234230/maps
Natürliche Feinde

als natürlich Feinde des Corallus zählen, soweit bekannt, einzig der
Würgadler (Morpheus guianensis) der unter anderem die subtropischen Anden bewohnt. Mit einer durchschnittlichen Flügelspannweite von 160 cm gehört er zu den großen, wenngleich schlanken Vertretern seiner Gattung.
Morphnus_guianensis_eating_green_snake_-Bolivia-8
(Foto: Alex Lee)